Die Stadt Tecklenburg erhebt einen Kurbeitrag (Kurtaxe) für Gäste vom Beginn des 7. Lebensjahres an. Kurbeitragspflicht besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die verschiedenen Kureinrichtungen und -angebote in Anspruch genommen werden. Näheres über den Kurbeitrag, Befreiungen und Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der Kurbeitragssatzung, die auf Wunsch kostenlos von der Tourist-Information ausgehändigt wird oder bei Ihrem Vermieter eingesehen werden kann.
Der Kurbeitrag ist nicht im Übernachtungspreis enthalten. Die Kur-Gäste-Karte, die Sie aufgrund des Kurbeitrages erhalten, wird vom Vermieter ausgestellt. Bitte melden Sie sich dort bei Ihrer Ankunft, damit Sie möglichst schnell in den Genuss der Vorteile (Vergünstigungen) der Kur-Gäste-Karte kommen.
Höhe des Kurbeitrages im Kurbezirk der Stadt Tecklenburg
Der Kurbeitrag ist bei der Aushändigung der Kur-Gäste-Karte am Ankunftstage zu erheben und beträgt je Tag
- vom 01.01. – 31.12. **** 1,00 €
- Im Falle einer Ermäßigung nach § 7 a Kurbeitragssatzung werden
vom 01.01. – 31.12. **** 0,75 € - und im Falle einer Ermäßigung nach § 7 b und c werden
vom 01.01. – 31.12. **** 0,50 €
Die Kurbeitragspflicht beginnt am Tag des Eintreffens der beitragspflichtigen Person und endet mit dem Tag der Abreise. Der Tag des Eintreffens und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als 1 Tag gerechnet.
In den Ortsteilen Brochterbeck, Ledde und Leeden wird kein Kurbeitrag erhoben.